
Der Entwurf für diese 94. Änderung des Flächennutzungsplanes „SO-Gebiet Mühle Lette mit Back- und Gemeinschaftshaus“ ist, zusammen mit seiner Begründung, seit heute (Montag, 27.04.) bis einschließlich Mittwoch (27.05.) auf der Website der Stadt Coesfeld https://www.o-sp.de/coesfeld/beteiligung veröffentlicht.
Ebenfalls eingesehen werden können der zur Planung gehörende Umweltbericht, die vorliegenden Fachgutachten und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen; die Veröffentlichung erfolgt gem. § 3 (2) BauGB.
Neben der Internetveröffentlichung können sämtliche Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld (Fachbereich 60, 3. OG) eingesehen werden. Zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit Tom Boerrigter, Telefon (02541) 939-1876.
Bis zum Ende der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite oder per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de zugesandt werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.
Hintergrund
Der Rat der Stadt Coesfeld hat am 10.07.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Coesfeld zu ändern. Die für die Flächennutzungsplanänderung ausschlaggebende, 1813 erbaute Windmühle steht im Außenbereich von Lette und kommt als Wahrzeichen des Coesfelder Ortsteils eine herausragende städtebauliche Bedeutung zu. Die Mühle, die als Wahrzeichen und Baudenkmal ausgewiesen ist, weist erheblichen Sanierungsbedarf auf. Bereits im Jahr 1969 wurde eine Sanierung der Windmühle vorgenommen. Diese war jedoch nicht ausreichend, um die Instandhaltung der Mühle nachhaltig zu sichern und langfristig erlebbar zu machen. Da der Mühlenbetrieb allein keine kontinuierliche Instandhaltung und den dauerhaften Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes gewährleistet, soll mit der Flächennutzungsplanänderung der Weg geebnet werden, den Mühlenstandort nachhaltig zu stärken und den Erhalt des Baudenkmals zu sichern. Dafür soll auf der Fläche ein Back- und Gemeinschaftshaus entstehen, an das besondere baurechtliche, denkmalpflegerische und kulturlandschaftliche Anforderungen gestellt werden. Im gleichen Zuge wird auch eine Sanierung der Kappenwindmühle vorgenommen. Insgesamt soll künftig ermöglicht werden, dass Besuchergruppen an der Mehl- und Backwarenfertigung, vom Korn über das Mehl bis zum Brot, teilnehmen können. Dieses interaktive Element erlebbarer Kultur- und Arbeitsgeschichte soll zur nachhaltigen Stärkung des Mühlenstandortes sowie des baulichen Zustands der Mühle beitragen und dessen Bedeutung als identitätsstiftender Ort langfristig sichern.