
Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden diese am Montag, 23. März, vorgestellt und diskutiert. Beginn ist um 17 Uhr im großen Veranstaltungssaal des einsA.
Innenstädte in ganz Deutschland stehen durch Entwicklungen wie den Rückgang des Einzelhandels vor besonderen Herausforderungen. Zunehmender Leerstand ist nur eines der daraus resultierenden Probleme. Eine Lösung könnte sein, ehemalige Ladenlokale im Erdgeschoss als Wohnraum zu nutzen. Allerdings führt dies auch zu neuen Konflikten: Einzelhandelsstandorte werden weiter ausgedünnt und die Ansiedlung von Gastronomie erschwert. Deshalb möchte die Stadt zum einen die Hauptgeschäftslagen im Innenstadtkern schützen, zum anderen aber auch Bereiche identifizieren, in denen eine Wohnnutzung im Erdgeschoss denkbar wäre.
Hierfür sind zwei Planverfahren vorgesehen. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255 „Innenstadt Dülmen“ und zur 107. Änderung des Flächennutzungsplanes „Stadtquartier“ führt die Stadt am 23. März die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst die Innenstadt zwischen dem Nordring im Norden, dem Ostring im Osten, der Lüdinghauser und Borkener Straße im Süden sowie dem Westring. Erweitert wird dieses um das Stadtquartier im Westen, dass zugleich den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung darstellt.
Eine vorherige Anmeldung zu der Veranstaltung ist nicht erforderlich. Die Anwesenden haben die Möglichkeit Fragen zu stellen und sich zu der Planung zu äußern.