
Blitzmarathon
Diese Woche wird im Kreis Coesfeld und deutschlandweit vermehrt geblitzt. Denn im Rahmen der europaweiten "Speedweek" (Montag bis Sonntag) wird bundesweit noch stärker als sonst beim Tempo kontrolliert. Was kostet es, wenn man zu schnell unterwegs ist? Wir haben für euch die Infos aus dem Bußgeldkatalog aufgelistet.
Veröffentlicht: Dienstag, 14.04.2026 07:10
Für Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren gibt es den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Er listet unter anderem auf, welche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote als Sanktionen bei Tempoverstößen inner- und außerorts verhängt werden können.
Bußgeldkatalog: Innerorts zu schnell
10 km/h zu schnell gefahren: 30 €
11–15 km/h zu schnell gefahren: 50 €
16–20 km/h zu schnell gefahren: 70 €
21–25 km/h zu schnell gefahren: 115 € und 1 Punkt
26–30 km/h zu schnell gefahren: 180 € und 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (*)
31–40 km/h zu schnell gefahren: 260 € und 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
41–50 km/h zu schnell gefahren: 400 € und 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51–60 km/h zu schnell gefahren: 560 € und 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
61–70 km/h zu schnell gefahren: 700 € und 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell gefahren: 800 € und 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbit
(*) Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.
Bußgeldkatalog: Außerorts zu schnell
bis 10 km/h zu schnell gefahren: 20 €
11–15 km/h zu schnell gefahren: 40 €
16–20 km/h zu schnell gefahren: 60 €
21–25 km/h zu schnell gefahren: 100 € und 1 Punkt
26–30 km/h zu schnell gefahren: 150 € und 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (*)
31–40 km/h zu schnell gefahren: 200 € und 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
41–50 km/h zu schnell gefahren: 320 € und 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51–60 km/h zu schnell gefahren: 480 € und 2 Punkte + 1 Monat Fshrverbot
61–70 km/h zu schnell gefahren: 600 € und 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell gefahren: 700 € und 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
(*) Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird