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Junge Frau mit Smartphone
© Elisa Schu/dpa/dpa-tmn
Wechsel leicht gemacht: Dank des Telekommunikationsgesetzes ist der Anbieterwechsel unkompliziert und ohne Zusatzkosten möglich.
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Anbieterwechsel ohne Nummernverlust? Das ist Ihr gutes Recht

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Mobilfunkverträge monatlich gekündigt werden. Einem Anbieterwechsel steht dann nichts im Weg - auch nicht die Tatsache, dass man die Rufnummer behalten möchte.

Veröffentlicht: Donnerstag, 05.03.2026 10:45

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Mobilfunkvertrag gekündigt?

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Hannover (dpa/tmn) - Den eigenen Mobilfunkvertrag von einem Anbieter zum anderen umziehen? Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist das problemlos möglich. Denn selbst wenn sich Mobilfunkverträge nach 24 Monaten automatisch verlängern, können sie regelmäßig monatlich gekündigt werden. Aber was passiert bei einem Anbieterwechsel mit der Rufnummer?

Die können Verbraucherinnen und Verbraucher portieren - wenn sie das wünschen. Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Anbieter die Rufnummernmitnahme schnell, unkompliziert und kostenfrei abwickeln - und zwar ganz unabhängig davon, ob ein neuer Laufzeitvertrag geschlossen wird oder einer ohne feste Vertragslaufzeit. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.

Egal, was der Anbieter sagt - die Nummer darf mit

Die Verbraucherschützer hatten kürzlich einen Anbieter abgemahnt, der aktiv mit einem solchen Portierungsservice für seine Produkte geworben hatte, obwohl dieser gesetzlich vorgeschrieben ist. 

«Die Werbung baut künstlichen Druck auf und nutzt die Sorge um den Erhalt der eigenen Rufnummer aus», sagt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. «Die Werbung täuscht darüber hinweg, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Nummer ohnehin behalten können» - und zwar ganz ohne neuen Laufzeitvertrag.

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© dpa-infocom, dpa:260305-930-772127/1
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